Eichrecht und Elektromobilität

Wenn Sie sich schon einmal durch einen Wallbox-Katalog geklickt haben, sind Ihnen sicherlich die Zusätze „eichrechtskonform“ und „MID-konform“ aufgefallen – und dass Ladestation mit diesen Spezifikationen in der Regel  deutlich kostspieliger sind als die Modelle ohne sie. Es lohnt sich also zu wissen, wann welche Hardware gebraucht wird.

Dazu müssen wir zunächst klären, worum es überhaupt geht: Die korrekte Messung und Abrechnung von elektrischer Energie. Die Spezifikationen beziehen sich also auf den integrierten Stromzähler. Wenn Strom nach Verbrauch bezahlt werden soll, so muss schließlich sichergestellt werden, dass die abgerechneten Kilowattstunden auch mit den verbrauchten übereinstimmen.

Eichrechtskonformität vs. MID

Ein eichrechtskonformer Zähler ist dafür geeignet. Um diesen Zusatz zu tragen, muss eine Ladestation amtlich geprüft sein und den Anforderungen des deutschen Eichrechts entsprechen. Dazu gehört neben der ordnungsgemäßen Stromzählung übrigens auch die datenschutzkonforme Verarbeitung von Nutzerdaten.

MID steht für Measurement Instrumements Directive (Messgeräteverordnung). Anders als bei geeichten Stationen ist für diese Zertifizierung keine amtliche Ersteichung des Zählers nötig, stattdessen wird eine Konformitätserklärung vom Hersteller ausgestellt.

Welche Wallbox wofür?

Frau mit Typ-2-Stecker erklärt Mann Wallboxen

Wallboxen und Ladesäulen mit integriertem, einfachem Zähler ohne Zertifizierung sind in der Regel deutlich kostengünstiger als MID- oder eichrechtskonforme Modelle und können ohne Probleme zur Überwachung des eigenen Verbrauchs genutzt werden. Für Ladevorgänge mit Abrechnungen sind sie hingegen nicht zulässig.

Ladepunkte, an denen Nutzer bzw. angeschlossene Fahrzeuge identifiziert und abschließend Kosten abgerechnet werden, sind grundsätzlich eichpflichtig. Da reine Zeittarife und Pauschalabrechnungen je Ladevorgang nicht (mehr) zulässig sind, betrifft dies jede öffentliche Station (es sei denn der Strom wird kostenlos zur Verfügung gestellt).

Im halb-öffentlichen und privaten Bereich ist das nicht in jedem Fall erforderlich, wenn der Ladepunkt an einem bestehenden Zählerplatz angeschlossen wird, die Zahlungsschuld gegenüber dem Stromlieferanten also bereits vorschriftsgemäß festgestellt wird. Typische Anwendungsfälle haben wir für Sie in der Tabelle zusammengefasst:

AnwendungsfallAnforderung
Öffentlicher oder halb-öffentlicher, kostenpflichtiger LadepunktEichrechtskonformität
Öffentlicher, kostenloser Ladepunkt (z. B. Kundenparkplatz eines Supermarkts)Keine Zertifizierung nötig
Halb-öffentlicher, kostenloser Ladepunkt (z. B. Mitarbeiterparkplatz mit kostenlosem Strom für MitarbeiterInnen)MID-Konformität, wenn der Strom als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Bis 2030 fallen keine Steuern an, es ist also keine Zertifizierung nötig
MitarbeiterIn lädt Firmenwagen zu Hause, Strom wird über die Firma abgerechnetMID-Konformität, wenn der Ladepunkt eindeutig dem Firmenwagen zugeordnet ist, ihm also jeder Ladevorgang zugeordnet werden kann. Wenn auch andere Fahrzeuge daran laden, kann der Arbeitgeber Eichrechtskonformität verlangen, damit die Ladevorgänge korrekt zuzuordnen sind.
Ladepunkt an einer Wohnimmobilie, Anschluss über Zählerplatz der nutzenden ParteiKeine Zertifizierung nötig
Ladepunkt an einer Wohnimmobilie, Anschluss über GemeinschaftsstromMID-Konformität, wenn es feste Stellplätze gibt und ein Ladepunkt damit eindeutig einer Partei zugeordnet werden kann. Ansonsten: Eichrechtskonformität

Es kann festgehalten werden, dass eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen in jedem Fall eingesetzt werden können, da sie den höchsten Standard für saubere Verbrauchsmessungen erfüllen. Weil entsprechende Geräte aber auch mit höheren Anschaffungskosten verbunden sind, lohnt es sich definitiv, im einzelnen Anwendungsfall zu prüfen, ob nicht auch eine MID-konforme oder gar eine Variante ganz ohne zertifizierten Zähler genügt. Zusammengefasst:

Eichrechtskonforme Wallboxen werden benötigt, wenn eine öffentliche Abrechnung des geladenen Stroms gemacht werden soll und/oder Ladevorgänge automatisiert einem Nutzer zugeordnet werden sollen.

MID-konforme Wallboxen kommen zum Einsatz, wenn eine Abrechnung zwischen zwei Parteien erfolgt, der geladene Strom einer der beiden Parteien gehört und alle Ladevorgänge an einem Ladepunkt eindeutig einem Nutzer zuzuordnen sind.


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